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Nach § 10 i. V. m § 6 der CoronaVO vom 23.06.2020 sind Gäste und Kunden verpflichtet, ihre Daten für eine mögliche Kontaktnachverfolgung im Falle einer Corona-Infektion zu hinterlassen. Hierfür stellen wir Ihnen das entsprechende Formular zu Download zur Verfügung:

Datenerhebungsformular zur Kontaktnachverfolgung.pdf



Ihr Team des Stadtmarketing Reutlingen